Subventionen

Mittels Subventionen fördert der Staat aus öffentlichen Mitteln auch Privatpersonen in Ihrem Spar- oder Konsumverhalten. Welche Subventionen es gibt (z.B. Steuervorteile, Zulagen etc.) und welche der Subventionen Sie sich auf welche Art und Weise sichern können erläutern wir Ihnen gerne. Nach einer eingehenden Finanz- und Sicherheitsanalyse, können wir Ihnen im Detail aufzeigen, welche Mittel und Förderungen Ihnen noch zur Verfügung stehen.

THEMENBEREICHE IM FOKUS

ARBEITNEHMERSPARZULAGE

Die Arbeitnehmersparzulage ist ein Zuschuss des Staates für vermögenswirksame Leistungen, welche Ihr Arbeitgeber für Sie anlegt.

Die VL (vermögenswirksamen Leistungen) werden entweder in das Beteiligungssparen und das Bausparen angelegt. Das Bausparen wiederum wird neben der Arbeitnehmer-Sparzulage auch mit der Wohnungsbauprämie gefördert.

Die Arbeitnehmersparzulage können Sie mit entsprechender Anlage zur Einkommenssteuererklärung beantragen. Welche Subventionen Sie beantragen können und wie Sie dies im Detail machen erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Gerne unterstützen wir Sie dabei, so dass Sie sich unbesorgt zurücklehnen können.

STEUERSPARENDE GEHALTSUMWANDLUNG GEM. § 3.63 ESTG

Aller Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung, die beim Arbeitgeber eingefordert werden kann.

Bei der Gehaltsumwandlung werden Teile des Bruttoeinkommens direkt in eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung umgewandelt. Nach § 3 Nr. 63 EStG erfolgt die Gehaltsumwandlung steuerfrei. Das bedeutet, dass der Betrag der Gehaltsumwandlung direkt vom Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers abgezogen wird. Zu versteuern ist dann nur noch das geringere übriggebliebene Bruttoeinkommen. Hierbei reduzieren sich aber auch die Beiträge zur Sozialversicherung. Wie genau die Gehaltsumwandlung umgesetzt werden solle, welche Wege und Möglichkeiten es gibt, welche Risiken darin verborgen sind und wie man diese vermeiden oder zumindest minimieren kann, das erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

KINDERGELD / WOHNGELD

Auch mit direkter finanzieller subventioniert der Staat bestimmte Personengruppen. Insbesondere Familien und sozial Schwachen sollen so die Möglichkeit haben, am normalen gesellschaftlichem Leben mit all seinen Anforderungen teilzuhaben.

So subventioniert der Staat zum Beispiel Familien mit der Zahlung des monatlichen Kindergeldes. Je Kind fördert der Staat so mit einem bestimmten Betrag Familien und deren Leben.

Auch das Wohnen mit den immer höher steigenden Mieten soll gefördert werden. Insbesondere Familien und Menschen mit geringem Einkommen, sollen so die Möglichkeit erhalten, adäquaten Wohnraum zu beziehen.

Neben diesen Förderungen stehen noch eine Menge andere Möglichkeiten zur Verfügung. Sprechen Sie uns an und wir beraten Sie gerne hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten, sich das Leben noch ein wenig mehr zu erleichtern.

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